Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 22. Juli 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ElenCmonoe GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Leistungen im Bereich erneuerbarer Energien, insbesondere:
- Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen
- Planung, Lieferung und Installation von Windenergieanlagen
- Energieberatung und Energieeffizienz-Dienstleistungen
- Wartung und Service von Energieanlagen
- Verkauf von Energiespeichersystemen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und alle Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe.
Preiserhöhungen sind berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und die Erhöhung auf gestiegenen Löhnen, Materialkosten oder anderen Kostenfaktoren beruht.
3.2 Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen wie folgt zu begleichen:
- Bei Beratungsleistungen: 14 Tage netto nach Rechnungsstellung
- Bei Anlagenlieferung: 30% Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 40% bei Lieferung, 30% nach Abnahme
- Bei Wartungsverträgen: Jährlich im Voraus zum vereinbarten Termin
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung und Leistung
4.1 Lieferfristen
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich bestätigt werden.
Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der Anzahlung und aller erforderlichen Unterlagen.
4.2 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und Teilleistungen abzurechnen, sofern die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist.
4.3 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen
- Die Baustelle rechtzeitig zu räumen und vorzubereiten
- Für sichere Zufahrts- und Lagermöglichkeiten zu sorgen
- Strom- und Wasseranschluss zur Verfügung zu stellen
- Bei Dacharbeiten für ein ordnungsgemäßes Gerüst zu sorgen
§ 5 Gefahrübergang und Abnahme
Die Gefahr geht mit der Lieferung an die Verwendungsstelle auf den Auftraggeber über. Bei Installation durch den Auftragnehmer erfolgt der Gefahrübergang mit der Abnahme.
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung. Sie gilt als erfolgt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung eine begründete schriftliche Verweigerung erklärt wird.
Die Abnahmeverweigerung ist nur bei wesentlichen Mängeln berechtigt, die die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigen.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Gewährleistungsfristen
Für die erbrachten Leistungen gelten folgende Gewährleistungsfristen:
- Installationsleistungen: 5 Jahre ab Abnahme
- Gelieferte Anlagen und Komponenten: 2 Jahre ab Abnahme
- Beratungsleistungen: 1 Jahr ab Leistungserbringung
Für Verschleißteile gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten.
6.2 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Anzeige spätestens eine Woche nach Abnahme erfolgen.
6.3 Nacherfüllung
Im Falle berechtigter Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 7 Herstellergarantien
Soweit Hersteller für gelieferte Produkte eigenständige Garantien gewähren, werden diese an den Auftraggeber weitergegeben. Die Bedingungen richten sich nach den jeweiligen Herstellergarantien.
Typische Herstellergarantien umfassen:
- Solarmodule: 25 Jahre Leistungsgarantie, 12 Jahre Produktgarantie
- Wechselrichter: 5-10 Jahre Herstellergarantie
- Batteriespeicher: 10 Jahre Garantie auf 80% Kapazität
§ 8 Haftung
8.1 Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8.2 Haftungshöchstgrenze
Die Haftung für Vermögensschäden ist auf die Auftragssumme begrenzt, höchstens jedoch auf 100.000 Euro je Schadensfall.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist zur ordnungsgemäßen Behandlung und Versicherung der Vorbehaltsware verpflichtet. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zur Rücknahme berechtigt.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers geregelt.
§ 12 Kündigung
12.1 Ordentliche Kündigung
Dauerschuldverhältnisse (wie Wartungsverträge) können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.
12.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 8 Wochen
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Insolvenz einer Vertragspartei
§ 13 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt befreit die Parteien für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien und behördliche Anordnungen.
Die Parteien sind verpflichtet, einander den Eintritt höherer Gewalt unverzüglich mitzuteilen.
§ 14 Abtretung und Aufrechnung
Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftragnehmer ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung zulässig.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
15.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
15.3 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Ulm, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Besondere Bestimmungen für verschiedene Leistungen
A. Photovoltaikanlagen
Ertragsprognosen: Angegebene Ertragswerte sind Schätzungen auf Basis langjähriger Wetterdaten und können witterungsbedingt abweichen.
Netzanschluss: Der Anschluss an das öffentliche Stromnetz erfolgt durch den örtlichen Netzbetreiber nach dessen Bestimmungen.
Einspeisevergütung: Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden EEG-Bestimmungen.
B. Energieberatung
Beratungsgrundlage: Die Beratung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Informationen.
Förderberatung: Angaben zu Fördermöglichkeiten entsprechen dem Stand zum Beratungszeitpunkt und können sich ändern.
Haftung: Eine Haftung für nicht gewährte Förderungen oder geänderte Förderbedingungen ist ausgeschlossen.
C. Wartung und Service
Wartungsintervalle: Wartungen erfolgen nach Herstellervorgaben oder vereinbarten Intervallen.
Notdienst: Bei Wartungsverträgen wird ein 24-Stunden-Notdienst für schwerwiegende Störungen angeboten.
Ersatzteile: Nicht mehr verfügbare Originalteile werden durch gleichwertige Ersatzteile substituiert.
Diese AGB wurden zuletzt am 22. Juli 2025 aktualisiert.
Kontakt für Fragen zu den AGB
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns gerne:
ElenCmonoe GmbH
Rechtsabteilung
Bahnhofstraße 123
89073 Ulm
Telefon: +49 731 98765-20
E-Mail: [email protected]